Hinsichtlich der seit Jahren diskutierten Brennpunkte Einlagenrückgewähr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften, entsprechende Antragsberechtigung ausländischer EU-Rechtsformen, Anwendbarkeit des neuen Investmentsteuergesetzes ab 2018 oder Umsatzsteuer auf Managementvergütungen hat die Finanzverwaltung bislang keine Klarheit geschaffen. Zur besseren Übersicht stellen wir nachstehend den aktuellen Stand einzelner, ausgewählter Themen zusammenfassend dar.