Erbschaftsteuerliche Aspekte bei der Bewertung von Private Equity-Fonds - Financial Yearbook 2017

Die Regelungen des deutschen Erbschaftsteuergesetzes beschäftigen bereits seit vielen Jahren die Finanzgerichtsbarkeit und zuletzt auch immer intensiver das Bundesverfassungsgericht. Dem Gesetzgeber war es aber bislang dennoch nicht gelungen, ein konsensfähiges erbschaftssteuerliches Konzept zu erstellen.

Am 22. September 2016 hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromissvorschlag zur Erbschaftsteuer beschlossen. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 29. September 2016 bestätigt. Der Bundesrat befasst sich am 14. Oktober 2016 mit dem geänderten Gesetz.

Die Bewertung von Beteiligungen an Private Equity-Fonds ist von dieser Diskussion zwar nicht betroffen, gewinnt aber in der täglichen Besteuerungspraxis vermehrt an Bedeutung. Anteile an Private Equity-Fonds werden durch Schenkung unter Lebenden bzw. durch Erbfall übertragen. Mangels expliziter gesetzlicher Regelungen zur Bewertung von (Anteilen an) Private Equity-Fonds wird die Beraterschaft – insbesondere bei einer Vielzahl von zu bewertenden Private Equity-Fonds – vor einige Herausforderungen gestellt, die zumindest teilweise aber auch Gestaltungsspielraum bieten.