Alternative Verwahrstelle für Private Equity-Fonds - Financial Yearbook 2015

Mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“) im Rahmen der Umsetzung der Alternative Investment Fund Manager Directive (nachfolgend „AIFMD“) hat der Gesetzgeber im Sinne des Anlegerschutzes auch für Private Equity-Fonds eine weitere aufsichtsrechtliche Institution ins Leben gerufen, die (alternative) Verwahrstelle gemäß § 80ff KAGB.