Mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“) im Rahmen der Umsetzung der Alternative Investment Fund Manager Directive (nachfolgend „AIFMD“) hat der Gesetzgeber im Sinne des Anlegerschutzes auch für Private Equity-Fonds eine weitere aufsichtsrechtliche Institution ins Leben gerufen, die (alternative) Verwahrstelle gemäß § 80ff KAGB.